Schwangerschaft
Sie sind schwanger, wie schön!
Wir werden Sie während der gesamten Schwangerschaft kompetent und einfühlsam begleiten. Selbstverständlich bieten wir sämtliche, nach den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen, Vorsorgeuntersuchungen und – falls medizinisch notwendig oder auch auf individuellen Wunsch – weiterführende Diagnostik.
Die Sorge um die Gesundheit des Kindes ist für viele werdende Eltern ein zentrales Thema. Deshalb erfahren Frauen während der Schwangerschaft im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge in unserer Praxis über vorgeburtliche Untersuchungen hinaus Betreuung und Beratung, immer ausgerichtet auf die Gesundheit von Mutter und Kind bzw. Kindern.
Die Schwangerenvorsorge beinhaltet regelmäßige Untersuchungen zunächst alle vier Wochen, ab der 30. SSW alle zwei Wochen. Es werden vaginale Untersuchungen durchgeführt, Kontrollen des Scheiden-pH-Werts, sowie regelmäßige Blut- und Ultraschalluntersuchungen (9.-12. SSW, 19.-22. SSW, 29.-32. SSW). Diese Untersuchungen sind durch die Mutterschaftsrichtlinien festgelegt.
Die moderne Pränataldiagnostik bietet zahlreiche Möglichkeiten, Ihnen in dieser Zeit beratend und klärend zur Seite zu stehen. Unter Pränataldiagnostik versteht man alle Untersuchungen am Neugeborenen und den werdenden Müttern zur Früherkennung von Auffälligkeiten und Krankheiten.
Hier kommen in unserer Praxis Untersuchungsmethoden zum Einsatz, die vornehmlich nicht-invasiv sind, also außerhalb des Körpers durchgeführt werden, wie z.B. Ultraschall und Bluttest.
Wir beraten Sie darüber hinaus kompetent zu möglichen erweiterten Untersuchungen, welche je nach Ihrer persönlichen Situation sinnvoll sein können, jedoch nicht zur Basisleistung der gesetzlichen Krankenkassen gehören, wie z.B.:
Blutuntersuchung auf Cytomegalievirus
Bei Schwangeren kann das Virus auf das ungeborene Kind übertragen werden (kongenitale CMV-Infektion) und dort zu schweren Schädigungen führen. Das Risiko für eine Mutter-Kind-Übertragung ist nach Erstinfektion sehr viel höher als nach einer Reinfektion oder Reaktivierung. Die kongenitale CMV-Infektion ist die häufigste infektiöse Ursache für geistige Behinderung und nicht-erbliche Hörstörungen im Kindesalter.
Etwas mehr als die Hälfte aller Frauen im gebärfähigen Alter hat noch keine Infektion mit Zytomegalievirus durchgemacht und ist deshalb nicht vor einer Erstinfektion geschützt. Etwa eine von 100 ungeschützten Frauen infiziert sich erstmals mit CMV in der Schwangerschaft. Dieses Risiko ist unter bestimmten Umständen höher (zum Beispiel bei engem Kontakt zu Kleinkindern).
Blutuntersuchung auf Toxoplasmose
Diese an sich harmlose Infektion wird durch nicht ausreichend erhitztes Fleisch, Katzenkot oder unzureichend gewaschenes Gemüse übertragen. Hat man die Krankheit bereits gehabt, finden sich entsprechende Antikörper im Blut. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft sollte unbedingt vermieden werden, da sie zu schweren Schäden an Augen und Gehirn des Kindes führen kann.
Blutuntersuchung auf Ringelröteln
Möchte die Schwangere wissen, ob sie bereits früher Ringelröteln durchgemacht hat und somit vor einer Infektion geschützt ist, werden Antikörper gegen Parvovirus B19 im Blut bestimmt. Diese Untersuchung ist nicht in der Mutterschaftsvorsorge enthalten, somit keine Kassenleistung und muss von der Schwangeren selbst bezahlt werden (sogenannte IGeL).
Wird eine akute Infektion mit Parvovirus B19 diagnostiziert, erfolgen regelmäßige Kontrollen mittels Ultraschall und Dopplerultraschall. Ergeben sich dabei Hinweise auf eine Blutarmut (Anämie) beim ungeborenen Kind, kann in einem spezialisierten Pränatalzentrum das Kind direkt im Mutterleib (intrauterin) eine Bluttransfusion erhalten.
Großer oraler Glukose-Toleranztest
Mit dem Blutzuckerbelastungstest (OGTT 75g) können wir frühzeitig und gezielt eine Störung des Zuckerstoffwechsels in der Schwangerschaft feststellen (Gestationsdiabetes). Als Gestationsdiabetes bezeichnet man eine Blutzuckerkrankheit, wenn sie erstmalig in der Schwangerschaft festgestellt wird. Untersuchungen zufolge sind bis zu 10% der Schwangeren in Deutschland von einem Gestationsdiabetes betroffen. Kennzeichen für diese Erkrankung sind erhöhte Blutzuckerwerte. Da diese oft keine Beschwerden verursachen, wird die Störung häufig nicht erkannt. Doch gerade in der Schwangerschaft sollte eine Diabetes-Erkrankung frühzeitig diagnostiziert werden, um die Risiken für die Schwangere und ihr ungeborenes Kind so gering wie möglich zu halten.
B-Streptokokken-Abstrich
Während der Schwangerschaft sind Streptokokken der Gruppe B bedeutsam, da sich das Kind bei der Geburt unter Umständen folgenschwer damit infizieren kann.
Streptokokken der Gruppe B besiedeln den Genital- und Afterbereich und können von dort in die Gebärmutter aufsteigen. Solange sich das Kind in der geschlossenen Fruchtblase befindet, ist es vor den Bakterien geschützt. Öffnet sich jedoch die Fruchtblase im Verlauf der normalen Geburt oder auch infolge einer anderen Infektion, kann sich das Kind mit Streptokokken infizieren. Etwa die Hälfte bis zwei Drittel aller Babys von Müttern, die eine Streptokokken-Infektion im Genital- und Afterbereich haben, infizieren sich bei ihrer Geburt. Ein bis zwei von 100 dieser Kinder erleidet eine sogenannte Neugeborenensepsis, die unterschiedliche Verläufe haben kann.
In der gültigen Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe wird zu einem Screening aller Schwangeren in der 36. Schwangerschaftswoche geraten.
Zusatzultraschalluntersuchungen (jederzeit möglich)
Zusätzlicher Ultraschall ist eine optionale IGeL-Leistung während der Schwangerschaft. Dabei handelt es sich um zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, die über die regulären Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen. Diese Untersuchungen können zu verschiedenen Zeitpunkten während der Schwangerschaft durchgeführt werden und dienen dazu, zusätzliche Informationen über die Entwicklung des Babys zu erhalten.
Ein zusätzlicher Ultraschall kann beispielsweise in den ersten Wochen der Schwangerschaft durchgeführt werden, um die genaue Schwangerschaftswoche festzustellen und den Geburtstermin zu berechnen. Später in der Schwangerschaft kann er verwendet werden, um das Wachstum und die Position des Babys zu überwachen. Es ist wichtig zu beachten, dass zusätzlicher Ultraschall keine medizinische Notwendigkeit ist und von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird.
Die Kosten für diese Untersuchungen müssen daher in der Regel selbst getragen werden. Die Entscheidung, zusätzlichen Ultraschall durchzuführen, liegt daher bei der Schwangeren und ihrem Arzt. Ein zusätzlicher Ultraschall kann für manche werdenden Eltern eine beruhigende und schöne Erfahrung sein, da sie ihr Baby noch genauer betrachten und kennenlernen können.
Es ist jedoch wichtig, sich bewusst zu sein, dass zusätzlicher Ultraschall keine Garantie für die Gesundheit des Babys ist und mögliche Risiken, wie zum Beispiel eine falsche Interpretation der Ergebnisse, mit sich bringen kann.
Geburtsvorbereitende Akupunktur bzw. Akupunktur bei Schwangerschaftsbeschwerden
Schwangere können ab der 37. Schwangerschaftswoche (=36+0 SSW) mit einer geburtsvorbereitenden Akupunktur beginnen. Die Akupunkturbehandlung findet wöchentlich für etwa 20 bis 30 Minuten statt. Ab der 38. Schwangerschaftswoche kann die Akupunktur eine wehenfördernde Wirkung haben. Sollte der errechnete Geburtstermin überschritten sein, können weitere Akupunktursitzungen stattfinden. Generell ist die Akupunktur mit keinem Risiko verbunden. Sie ist komplikationsarm und nahezu schmerzlos.
Viele Frauen berichten von positiven Erfahrungen mit Akupunktur auch bei typischen Schwangerschaftsbeschwerden wie Rücken- und Beckenschmerzen, Übelkeit und Erbreche
Eine Hebamme für die Zeit nach der Geburt sollte ab der 12. SSW gesucht werden.
Die Vorstellung zur Geburt erfolgt in der Klinik zwischen der 34. und 38. SSW. Bitte melden Sie sich hierfür in Ihrer Wunschklinik in der ca. 28. SSW an.
6 bis 8 Wochen nach der Geburt erfolgt eine Nachuntersuchung bei uns in der Praxis.
Bei sozialen, psychischen oder wirtschaftlichen Problemen rund um das Thema Schwangerschaft und Familienplanung stehen verschiedene Beratungsstellen zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne, bei der Suche nach einem passenden Ansprechpartner.